Erdgas - Weil Geld sparen und dabei die Umwelt zu schonen so leicht sein kann...

Flüssiggas

Wenn der Anschluss eines Kunden an die Erdgasversorgung kurzfristig nicht erfolgen kann bzw. auf Grund der fehlenden Infrastruktur auch auf längere Sicht kein Erdgas angeboten werden kann, empfiehlt es sich, auf die Alternative Flüssiggas zurückzugreifen. Die Gasversorgung Vorpommern GmbH bietet Ihren Kunden hierfür einen zweijährigen Liefervertrag über die Bereitstellung von Flüssiggas an.

Die Gasversorgung Vorpommern GmbH unterstützt Sie bei der Planung und Installation einer Flüssiggasanlage. Wir sind bei der Erstellung der Planungsunterlagen behilflich sowie beim Einholen aller notwendigen Genehmigungen. Mitarbeiter unseres Unternehmens besichtigen die Abnahmestelle und besprechen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Vorbereitungen.

Für das Aufstellen des Gasbehälters berechnen wir eine einmalige Pauschale. Diese wird zusammen mit der Erstbetankung in Rechnung gestellt. Die Miete für den Gasbehälter und die dazugehörige Fundamentplatte wird monatlich eingezogen.

Der Flüssiggasverbrauch wird bei Einzelanlagen direkt nach Lieferung und bei einer zentralen Verteilung durch monatliche Abschläge in Rechnung gestellt.

Preisblatt für die Versorgung mit Flüssiggas

Preisblatt für die Versorgung mit Flüssiggas

Tankgröße

01.07.2010

Nennfüllgewicht (kg Tank)

Rauminhalt (Liter)

Tarifpreis (€/Liter)

 

 

netto

brutto*

1.200

ca. 2.700

0,4325

0,5147

2.100

ca. 4.850

0,4325

0,5147

2.900

ca. 6.875

0,4325

0,5147

*Der Flüssiggaspreis (Preisstand 01.07.2010) gilt unabhängig von der Behältergröße bis 31.12.2010.

Tankmiete (inkl. Wartungspauschale und Fundamentmiete):

Tankgröße 

1.200 kg

2.100 kg

2.900 kg

Tankmiete/Monat 

16,00 € 

21,00 €

29,00 € netto

Aufstellungskosten:

Tankgröße

1.200 kg

2.100 kg 

2.900 kg

einmalig

310,00 €

  310,00 €

360,00 € netto

Die gesetzliche geltende Mehrwertsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz zusätzlich erhoben, z.Zt. 19 %.

Beim Anschluss an das Erdgasnetz der GVP werden die einmalig gezahlten Aufstellungskosten von den Kosten zur Herstellung des Erdgas- Hausanschlusses abgerechnet.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

(nachfolgend auch GVP genannt)

  1. Angebot/Vertragsabschluß
    Dem vorstehenden Vertragsangebot liegen - sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden - die nachstehenden Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die GVP nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, sind für die GVP unverbindlich.

  2. Lieferung oder Beistellung von GVP- Anlagen
    Tankanlagen und sonstige Anlagen, die die GVP für die Laufzeit der Geschäftsbeziehungen dem Kunde zur Verfügung stellen, werden durch Verbindung mit dem Grundstück des Kunden nicht zu dessen Bestandteil. Die Kosten der Installation von Anlagen, die die Leistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches von den GVP betreffen, wie z. B. Bereitstellung des Geländes und deren Erschließung, Erdarbeiten und sonstige geforderte bauliche Maßnahmen, sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde gestattet den Beauftragten der GVP, das Grundstück zum Betrieb, zur Unterhaltung und Wartung der Behälteranlage zu nutzen, zu betreten und verpflichtet sich, für einen entsprechenden Zuweg zu sorgen.

  3. Flüssiggaslagerbehälter
    Für die von den GVP bereitgestellten Flüssiggaslagerbehälter übernimmt der Kunde das Aufbewahrungs- und Verlustrisiko. Für verlorengegangene Flüssiggaslagerbehälter wird der am Tag des Verlustes geltende Zeitwert als Ersatz geschuldet. Der Flüssiggaslagerbehälter darf ausschließlich für die Lagerung von Flüssiggas, das durch die GVP bereitgestellt wird, verwendet werden. Jede andere Benutzung, auch die nicht von den GVP genehmigte Weitergabe an Dritte, ist untersagt. Die GVP sind berechtigt, einen Flüssiggaslagerbehälter, der im Eigentum des Kunden steht, auch ohne besonderen Auftrag des Kunden auf dessen Kosten überprüfen zu lassen, wenn konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass er nicht oder nicht mehr den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht.

  4. Eigentumsvorbehalt
    Alle Lieferungen von den GVP erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann an den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Warenlieferungen der GVP, einschließlich der Nebenforderungen, erfüllt hat. Jede Weiterveräußerung, gleich welcher Art, ist untersagt. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Eigentums der GVP sind der GVP sofort zu melden.

  5. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zahlbar. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, bedarf es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn die GVP über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen können. Die Hereinfalle von Wechseln ist nur mit vorheriger Zustimmung der GVP zulässig. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles ist die GVP - unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und weitere Lieferungen auf Kredit sofort einzustellen. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückhaltung sind - insbesondere auch bei Mängelrügen - nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden von den GVP anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte der GVP berechtigt, die rechtskräftig festgestellt sind.

  6. Gewährleistung und Haftung
    Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Lieferung, spätestens fünf Tage nach Eingang der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Beanstandungen können nur dann anerkannt werden, wenn der Kunde den GVP ein mengenmäßig ausreichendes, unvermischtes Muster der beanstandeten Ware zur Prüfung zur Verfügung stellt. Schadenersatzansprüche des Kunden aus jedem in Betracht kommenden Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern den GVP oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  7. Warenrücknahme
    Bei Rücknahme bereits gelieferter ungebrauchter Waren sind die GVP berechtigt, dem Kunden für die Lager- und Buchungskosten pauschal bis zu 10 % vom Warenwert als Abstand zu berechnen. Unbenommen bleibt den GVP darüber hinaus das Recht, bei eingetretener Wertminderung einen entsprechend höheren Prozentsatz in Ansatz zu bringen.

  8. Vertragsbeendigung
    Bei Vertragsbeendigung und Anschluss an das Erdgasnetz erfolgt der kostenlose Rücktransport. Sonderkosten, wie z. B. Absaugen, Abfackeln, nicht von der GVP zu vertretende Demontageschwierigkeiten etc. gehen zu Lasten des Kunden.

  9. Sonstiges
    Die GVP speichern und verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Mündliche Zusicherungen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die GVP. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen.

Wärme

Wärmelieferung ist eine Energiedienstleistung der Gasversorgung Vorpommern GmbH. Wir versorgen unsere Kunden nicht nur mit Erdgas, sondern bieten Ihnen ergänzend dazu auch die Lieferung von Nahwärme an. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der auf Ihre Bedürfnisse zugeschittenen Wärmeerzeugungsanlage werden bei dieser Dienstleistung komplett von der Gasversorgung Vorpommern übernommen. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot, bei dem Sie den Umfang unserer Dienstleistungen selbst bestimmen.

Die Wärmelieferung durch die Gasversorgung Vorpommern GmbH ist vor allem für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen, von Bürokomplexen und Industriebetrieben, von Krankenhäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ein Thema. Es bedeutet für Sie vor allem eine finanzielle und zeitliche Entlastung. Unsere Fachleute sorgen für die optimale Einstellung und die regelmäßige Instandhaltung der Heizanlage und nehmen Ihnen Modernisierungsarbeiten ab. Für den Störungsfall steht unser Bereitschaftsdienst 24 Stunden zur Verfügung.

Sie wünschen Infos zur Wärmeversorgung für Ihr Objekt?

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Kontaktdaten

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern:
03834 - 85405340

Gasversorgung Vorpommern GmbH

Hauptsitz

Wiesenweg 6
17449 Trassenheide

Niederlassung

Am Koppelberg 15
17489 Greifswald

Öffnungszeiten der Niederlassung

Montag bis Donnerstag
von 8.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
von 8.00 bis 12.00 Uhr.